Honorar
Die Sachverständigenvergütung wird individuell, d.h. einzelfallbezogen, festgelegt. Folgende Honorarormen stehen zur Disposition:
Stundenhonorar:
Zeitaufwendungen, d.h. die Begutachtung vor Ort sowie die in unserem Sachverständigenbüro stattfindenden Einzelrecherchen einschließlich des Literaturstudiums werden in der Regel nach einem festen Stundensatz berechnet.
Pauschalhonorar:
In einigen Fällen berechnen wir für eine genau definierte Leistung ein Pauschalhonorar.
Kostenersatz/ Nebenkosten:
Diese umfassen das Kilometergeld bei PKW- Benutzung, ggf. zu erstattende Kosten für Bahn- und Flugtickets sowie Übernachtungsaufwendungen.
Telephon- Photokopie- Photo- Porto- und Schreibkosten werden mit einer Pauschale angerechnet.
Zahlungsmodalitäten:
Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19%.
Unsere Umsatzssteueridentifikationsnummer lautet: DE 221 281 035.