Sachverständigentätigkeit
Sachverständigentätigkeit in Zusammenhang mit antiker Kunst erfordert ein über lange Jahre erworbenes, breit gefächertes Wissen, das sich nicht nur um die historische Einordnung von Kunstwerken rankt, sondern vielmehr auch restauratorische und juristische Kenntnisse mit einbezieht.
Dr. Tilman Roatzsch vermag dank seiner breit gefächerten Studienfächerwahl von Jura und Kunstgeschichte sowie seiner langjährigen Berufserfahrung als renommierter Händler und Restaurator diese Anforderungen gleichermaßen miteinander zu vereinen.
Juristische Kenntnisse, so im Besonderen im Kunst- und Vertragsrecht, bringt er aus seinem Studium der Rechtswissenschaften, kunsthistorisches Fachwissen aufgrund seines Kunstgeschichtsstudiums mit abschließender Promotion über historisches Mobiliar des ausgehenden Mittelalters bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts mit. Darüber hinaus verfügt Dr. Roatzsch über umfangreiche Erfahrungen im Restaurierungswesen speziell historischer Möbel, mit dem er neben seiner nunmehr dreißigjährigen kunsthändlerischen Tätigkeit ebenfalls befaßt ist.
Seine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK München und Oberbayern seit mehr als fünfzehn Jahren gewährt ferner eine besondere Überparteilichkeit. In diesem Zusammenhang ist Dr. Roatzsch bei der Bewertung und kunstgeschichtlichen Einordnung von antikem Mobiliar in der gesamten Bundesrepublik und dem europäischen Ausland tätig.
Gutachteninhalt/Gutachtenumfang
Der Inhalt und Umfang eines jeden Gutachtens richtet sich individuell nach der vom Auftraggeber geforderten Sachverständigenbeauftragung. Die ausführlich und gewissenhaft erstellten Gutachten haben in der Regel folgenden Inhalt:
I. Umfang des Auftrages/ Zweck des Gutachtens
II. Verwandte Literatur (In Kopie dem Gutachten beiliegend). Der Gutachter kann hier auf eine eigene sehr umfangreiche Fachbibliothek zurückgreifen.
III. Angaben zur Ortsbesichtigung
IV. Dokumentation der Daten und des Sachverhaltes
– Kurzbeschreibung des begutachteten Kunstgegenstandes mit klassifizierender Festlegung nach Provenienz, ggf. Künstler/Meister, Material, Technik, Entstehungszeit sowie Erhaltungszustand.
– Wissenschaftliche, ausführliche Beschreibung des Objektes.
– Zustandsbeschreibung (Oberflächenzustand, Zustand des Korpusses, ggf. Schäden oder unsachgemäß vorgenommene Restaurierungen).
V. Nachvollziehbare sachverständige Beantwortung der Fragestellung (historische Würdigung, Datierung, Wertgutachten).
VI. Photographie des Objektes mit detaillierter Dokumentation des Zustandes sowie besonderer Merkmale.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Service„.
Gutachten – Leistungen
Wir fertigen Gutachten für folgende Auftraggeber an:
Museen, Stiftungen und Unternehmen.
Ferner für private Auftraggeber bei der Bewertung von deren Kunstgegenständen bei Kauf- oder Verkaufsabsichten, ferner bei Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten, Vermögensklärungen sowie Testamentsvollstreckungen.
Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter etwa bei:
Insolvenzen, Nachlassbewertungen, Erbschaftsregelungen, Scheidungsangelegenheiten
Schiedsverfahren.
Gerichtsgutachten im Rahmen des Beweisbeschlusses.
Versicherungsangelegenheiten:
-Bewertung von Kunstgegenständen zur Ermittlung des Versicherungs- und/ oder Wiederbeschaffungswertes
-Schadensumfangsbewertung versicherter Kunstgegenstände bei Diebstahl, Haftpflichtschäden sowie Ermittlung des Schadensumfanges am Objekt selbst
Vermittlung renommierter Restauratoren in Schadensfällen.
Verkaufsvermittlung von Kunstgegenständen durch internationale Kontakte innerhalb des Kunstmarktes.
Honorar
Die Sachverständigenvergütung wird individuell, d.h. einzelfallbezogen, festgelegt. Folgende Honorarormen stehen zur Disposition:
Stundenhonorar:
Zeitaufwendungen, d.h. die Begutachtung vor Ort sowie die in unserem Sachverständigenbüro stattfindenden Einzelrecherchen einschließlich des Literaturstudiums werden in der Regel nach einem festen Stundensatz berechnet.
Pauschalhonorar:
In einigen Fällen berechnen wir für eine genau definierte Leistung ein Pauschalhonorar.
Kostenersatz/ Nebenkosten:
Diese umfassen das Kilometergeld bei PKW- Benutzung, ggf. zu erstattende Kosten für Bahn- und Flugtickets sowie Übernachtungsaufwendungen.
Telephon- Photokopie- Photo- Porto- und Schreibkosten werden mit einer Pauschale angerechnet.
Zahlungsmodalitäten:
Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19%.
Unsere Umsatzssteueridentifikationsnummer lautet: DE 221 281 035.
Service
Unser Serviceangebot:
Internationale Vermittlung gewünschter Einzelobjekte durch erfahrenen Kunsthistoriker mit umfangreicher Kenntnis des nationalen und internationalen Marktes.
- Aufbau Ihrer Sammlung und / oder Ausstattung ihrer Wohnräume
- Fachgerechte, schonende Restaurierung von hochwertigem Mobiliar in eigener Werkstatt
- Umfangreiche Expertisen beim Kauf jedes Objektes
