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Sachverständigentätigkeit

Sachverständigentätigkeit in Zusammenhang mit antiker Kunst erfordert ein über lange Jahre erworbenes, breit gefächertes Wissen, das sich nicht nur um die historische Einordnung von Kunstwerken rankt, sondern vielmehr auch restauratorische und  juristische Kenntnisse mit einbezieht.

Dr. Tilman Roatzsch vermag dank seiner breit gefächerten Studienfächerwahl von Jura und Kunstgeschichte sowie seiner langjährigen Berufserfahrung als renommierter Händler und Restaurator diese Anforderungen gleichermaßen miteinander zu vereinen.

Juristische Kenntnisse, so im Besonderen im Kunst- und Vertragsrecht, bringt er aus seinem Studium der Rechtswissenschaften, kunsthistorisches Fachwissen aufgrund seines Kunstgeschichtsstudiums mit abschließender Promotion über historisches Mobiliar des ausgehenden Mittelalters bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts mit. Darüber hinaus verfügt Dr. Roatzsch über umfangreiche Erfahrungen im Restaurierungswesen speziell historischer Möbel, mit dem er neben seiner nunmehr zehnjährigen kunsthändlerischen Tätigkeit ebenfalls befaßt ist.

Seine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK München gewährt ferner eine besondere Überparteilichkeit. In diesem Zusammenhang ist Dr. Roatzsch bei der Bewertung und kunstgeschichtlichen Einordnung von antikem Mobiliar in der gesamten Bundesrepublik und dem europäischen Ausland tätig.

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